3 Heizung Energie sparen, Heizkosten & Betriebskosten senken, Heizkosten sparen

- 40 bis 60 % Wasser und Energie lassen sich ohne Verzicht auf Komfort einsparen durch
- Duschen statt Baden: eine volle Wanne braucht 3 bis 4 mal soviel Warmwasser wie eine Dusche
- ein einzelner tropfender Wasserhahn vergeudet im Monat ca. 170 l Wasser
- Undichte WC-Spülkästen verbrauchen bis zu 50 l Trinkwasser pro Tag
- Heizungsnotdienst auch an Son- und Feiertagen


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Unser Unternehmen arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen.


2. Kostenvoranschläge:

Kostenvoranschläge sind entgeltlich, für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. ämtliche technische Unterlagen einschließlich Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum von uns und dürfen anderweitig nicht verwendet werden.

3. Angebote:

Angebote werden nur schriftlich oder über FAX erteilt. Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

4. Bestellungen und Auftragsbestätigungen:
An uns gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein von uns erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens unseres Unternehmens.

5. Preise:

Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Änderungen bei den
a) Lohnkosten und/oder
b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.

6. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen:
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzlich oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden , besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben uns vorbehalten.

7. Leistungsausführung:
Zur Ausführung der Leistung sind wir frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und Vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen rfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu Ausführung geschaffen hat. Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Gas-, Wasser- u. Energieversorgungsunternehmungen sind vom Auftraggeber beizubringen; wir sind emächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.
Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung der Firma Loipold kostenlos geeignete Räume für gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderlichen Energie- und Wassermengen sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.
Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluß nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dgl. Zusätzlich verrechnet. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Anlieferung der erforderlichen Maschinen, Materialien und Geräte an den Leistungsort zu gewährleisten und hat weiters die Übernahme der zur jeweiligen Leistungsausführung angelieferten Geräte und Materialien zu bestätigen.

8. Leistungsfristen und Termine:
Vorgesehne Liefer- und Fertigstellungstermine sind für uns dann verbindlich, wenn die Einhaltung zugesagt worden ist.
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die von der Firma Loipold zu vertreten sind, werden auch die verbindlicht vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „garantierten“ oder „fix“ zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die Verzögerungen bewirkt haben, nicht von uns zu vertreten sind.
Beseitigt der Auftraggeber die Umstände der Verzögerung nicht innerhalb einer ihm von uns angemessenen gesetzten Frist, sind wir berechtigt, über die von uns zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert.

9. Beigestellte Waren:
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist die Firma Loipold berechtigt, dem Auftraggeber einen Teil von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen.
Solche vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

10. Zahlung:
Der Auftraggeber hat über Verlangen der Firma Loipold nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, die der Auftraggeber verursacht, sind wir berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, sind wir berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen der Firma Loipold ist ausgeschlossen, es sei denn, das unser Unternehmen zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen von uns mit unserer Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

11. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Loipold. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände gemäß Punkt 11 bekannt, sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

12. Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung):
Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden
a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler
b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk möglich; solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

13. Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung; sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe bzw. Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die Gewährleistung bereits ab diesem Zeitpunkt.

14. Schadenersatz:
Die Firma Loipold haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und für den verschuldeten Mangel.
Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für uns mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder die Firma Loipold hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten. Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.

15. Produkthaftung:
Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.

16. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist 5020 Salzburg, Mertensstr. 13

 

Salzburg, Juni 2010